Unser Betrieb ist bereits seit vielen Jahren als Fachbetrieb nach WHG (WHG = Wasserhaushaltsgesetz) zertifiziert.
TÜV Zertifikat Das bedeutet wir sind zertifiziert für den Anlagenbau, wenn es um wassergefährdende Stoffe geht. Dazu gehört auch, dass unsere Monteure regelmäßig an Schulungen erfolgreich teilnehmen.
Durch die Umstellung der gesetzlichen Vorgaben von der VAwS der Länder auf die AwSV, gibt es nun viele komplexe Änderungen. Deshalb mußte auch unser Chef mal wieder die Schulbank drücken und an einem Aufbaukurs für Arbeiten an JGS-Anlagen (Jauche,-Gülle- und Silagesickersaft Anlagen) und Biogasanlagen nach §62 AwSV teilnehmen.
Eine wesentliche Änderung:
beim Bau sogenannter JGS-Anlagendürfen nur noch Bauprodukte mit einer Zulassung des DIBt oder einer eingeführten DIN/EN Norm eingestzt werden.
Problem:
es gibt für den Bereich Gülletechnik kaum Bauprodukte welche diese Zulassung haben. Bis dahin liegt sehr viel im Ermessen der örtlichen Baubehörden. Bei Biogas anlagen kann ein Sachverständiger eine Eignungsfeststellung treffen. Das sieht der Gesetzgeber aber bei JGS-Anlagen nicht vor.
Durch diese Änderung wird noch viel Unsicherheit und Ungemach auf die Bauherren und auch auf uns zukommen.