Neues zum Thema Güllelagerraum (gelesen in agrarheute Schwein 11/17) :
Um die Gülleverordnung fachgerecht umsetzen zu können, müssen Schweinehalter das tatsächlich anfallende Güllevolumen kennen.
Die LWK Niedersachsen bietet dazu nun Kennzahlen an. Die ermittelten Werte lagen um ca. 0,25 m³ je Mastplatz und Jahr niedriger, als in der Gülleverordnung angenommen. Die Messwerte deckten sich aber mit Zahlen aus 2012, die im bayrischen Schwarzenau ermittelt wurden.
Nähere Info:
Aufgrund der neuen Erkenntnisse könnte der Bau eines neuen Güllelagers überflüssig werden.
Alternativ kann durch den Einsatz einer unserer Separatoren der Güllelagerraumbedarf reduziert werden. Je nach Gülle zwischen 5-25%.
Für weitere Information zu unserem Angebot zur Separationstechnik oder Fragen zu unseren Produkten aus der Gülletechnik nehmen sie gerne Kontakt zu uns auf.